Inbetriebnahme von Gebäuden und Überführung der Daten in den Gebäudebetrieb

Bei der Inbetriebnahme von Gebäuden und deren TGA ist die Überführung strukturierter Daten sowie der Bestands- und Betriebsdokumentation ein wesentlicher Meilenstein zum Aufbau eines rechtssicheren und wirtschaftlichen Gebäudebetriebs. Zusätzlich benötigt der Betreiber schon aus haftungstechnischen Gründen für die zu übernehmenden technischen Anlagen schlüssige Nachweisdokumente zu deren Betriebssicherheit und Wirksamkeit. Zur Realisierung einer rechtlichen Inbetriebnahme/Übernahme von Gebäuden sollte der Betreiber eine strukturierte standardisierte Dokumentationsrichtlinie auf Basis der DIN 276 verwenden. Entscheidend zum Aufbau einer standardisierten Dokumentationsrichtlinie ist neben der Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik (VOB /C ATV, DIN, VDE, etc.) auch die Konkretisierung der zur Übergabe vorliegenden Dokumente z.B. Inbetriebnahmeprotokoll, Prüfbuch, Inhalt der Grundrisspläne, etc.

Projektvorgehensweise:

  • Entwicklung und Einführung einer standardisierten TGA-Dokumentationsrichtlinie
  • Berücksichtigung der TGA-Dokumentationsrichtlinie „Vertragsbestandteil“ im Leistungsverzeichnis
  • Erstellung des Anlagenkataster mit TGA-Merkmalkatalog auf Basis der Ausführungsplanung „Leistungsverzeichnis“. Konkretisierung der Anlagendaten erfolgt während der Bauphase
  • Aufbau der Dokumentation „z.B. vorhandene Werkstattpläne“ während der Bauphase „entzerrt den Aufbau der Dokumentation vom Errichter vor der eigentlichen Phase der Inbetriebnahme“
  • Detaillierte Vorgaben ermöglicht neben der Planung, auch die strukturierte Übernahme von technischen Anlagen
  • Integration der Anlagendaten und Dokumente in CAFM-/ Dokumentenmanagementsysteme zur Realisierung eines wirtschaftlichen und rechtssicheren Betriebs.

Unsere Leistungen:

  • Entwicklung und Erstellung von strukturierten Dokumentationsrichtlinien
  • Entwicklung und Umsetzung von durchgängigen Datenmanagement-Konzepten zur Realisierung eines rechtssicheren und Betrieb von Immobilien
  • Umsetzung eines rechtsicheren Betriebes durch konkrete Zuständigkeiten mit konkreten überprüfbaren Aufgaben (Arbeitskarten) auf der Grundlage von Betreiberkonzepten