Standard-Gebäudebetriebskonzept

„Ohne Konzept kein nachhaltiger, rechtssicherer und wirtschaftlicher Betrieb von Gebäuden“

Die nutzungsabhängige Instandhaltung von Gebäuden und technischen Anlagen ist die Grundlage für die erfolgreiche wirtschaftliche und rechtssichere Bewirtschaftung von Anlagen und Gebäuden. Betriebsabläufe und Prozesse von Inbetriebnahmen, Übernahmen, Wartungen oder Prüfungen sind eine Verzahnung von Teilprozessen. Dabei übernimmt jeder Prozessbeteiligte wie bei einem Staffellauf eine Teilaufgabe. Wird eine Teilaufgabe nicht ausreichend erledigt, kann dies zu Beeinträchtigungen oder Unterbrechungen von Betriebsabläufen führen (Organisationsverschulden). Übernehmen externe Dienstleister Teilaufgaben, erschwert eine unkonkrete Kommunikation (Zuständigkeit) zusätzlich die Abläufe.

Vom Konzept zur Betriebsanweisung

Abhilfe schafft hier die Entwicklung oder Ergänzung eines Betreiberkonzeptes bzw. Betreiberhandbuches für Gebäude und Anlagen. Die Entwicklung von Betreiberkonzepten, wie z. B. ein Organigramm nach Strukturen von Gewerken, ist grundsätzlich ein Ansatz, um Betriebsabläufe und Zuständigkeiten zu organisieren. In der Praxis zeigt sich allerdings, dass gerade Gewerke übergreifende interne Prozesse oder die Aufgaben externer Dienstleister nur unzureichend rechtssicher abgebildet werden können (Zuständigkeitslücken). Es fehlen in der Regel konkrete überprüfbare Vorgaben und Zuständigkeiten von Betreiberpflichten (Betriebsanweisungen), um die Betreiberverantwortung rechtssicher zu übertragen, umzusetzen und zu dokumentieren (Pflichtenübertragung). Ein modernes Betriebskonzept gibt konkrete Vorgaben wie z. B. Arbeitskarten für jede einzelne Anlage, aus denen die Verpflichtungen aus BetrSichV, TrinkwV, PrüfVO, Verkehrssicherungspflichten usw. klar ersichtlich sind und regelt klare Zuständigkeiten.

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